9. Juli 2019
Aus gegebenem Anlass weisen wir auf Regelung der SV Remshalden hin, wonach die Mitgliedschaft immer für das Kalenderjahr gilt. Man kann also nur zum 31.12. kündigen.
Wenn jetzt die 2. Hälfte der Mitgliedsbeiträge eingezogen wird, ist das nur deshalb, weil schon seit längerem beschlossen wurde, die Mitgliedsbeiträge hälftig einzuziehen, damit die Belastung jeweils geringer ist. Bei einem vorzeitigen Vereinsaustritt bekommt man den Mitgliedsbeitrag nicht zurück.
Es ist uns schon bewusst, dass dies für die Spielerinnen und Spieler, die zum Saisonende zu einem anderen Verein wechseln, nicht ganz verständlich ist, doch sind wir da an die Regelungen des Gesamtvereins gebunden.
Bernd Kuger
Abteilungsleiter