11. Januar 2022
Die kurzfristige Unterbrechung vor fünf Wochen wurde notwendig, um den Vereinen und allen Beteiligten die Möglichkeit zu geben, die Bedingungen für eine möglichst reibungslose Umsetzung der 2G+-Regel zu schaffen.
Die Landesregierung hat soeben die Verordnung für Baden-Württemberg erneut angepasst. Eine sich daraus ergebende Änderung für eine Sportveranstaltung im Inneraum betrifft die FFP2-Maskenpflicht. Medizinische Masken sind sowohl in der Warn- als auch in der Alarmstufe nicht mehr ausreichend. Klar ist jetzt auch, dass die ab 01. Februar geplante Aufhebung der Ausnahmeregelung für 12-17-Jährige verschoben wird. Ab wann dann Schülertests und -ausweise nicht mehr als Nachweis ausreichen, ist abzuwarten.
Quelle: HVW