Passantrag – so funktioniert’s

Neuanträge

Ich benötige zunächst den Vornamen, den Namen und das Geburtsdatum der neuen Spielerin bzw. des Spielers. Mit diesen Daten kann ich den Vorgang beim HVW im System beim HVW anlegen und einen Passantrag ausdrucken. Der Antrag ist von allen darauf Vorgesehenen zu unterschreiben. Wenn alle Unterschriften vorliegen (Wichtig: es wird im Antrag bestätigt, dass die Spielerin bzw. der Spieler Mitglied im Verein ist, sodass ich das vorher überprüfen muss) benötige ich noch ein aktuelles Lichtbild (als JPG oder PDF).
Sobald ich den ausgefüllten Antrag (als PDF) und das Lichtbild habe sowie die Mitgliedschaft überprüft ist, kann ich den Vorgang im System abschließen und für die Spielerin bzw. den Spieler eine „vorläufige Spielberechtigung“ ausdrucken. Diese gilt zwei Wochen. In dieser Zeit wird der Vorgang beim HVW abschließend bearbeitet und der endgültige Spielausweis an unsere Passstelle gesandt.

Vereinswechsel

Zugang:
Hier benötige ich die Abmeldebestãtigung des alten Vereins. Das weitere Verfahren entspricht dann dem eines Neuantrages.

Abgang:
Hier muss sich die Spielerin bzw. der Spieler bei uns schriftlich abmelden. Ich habe dazu einen Vordruck entwickelt. Sobald ich diese Abmeldung und den Spielausweis habe, kann ich die Abmeldebestãtigung im System veranlassen und diese der Spielerin bzw. dem Spieler zukommen lassen.
Wichtig: die Sperre beginnt mit dem Tag der Abmeldung und nicht mit dem des letzten Spieles zu laufen. Ein Austritt aus der SV Remshalden ist gegenüber der Geschãftsstelle gesondert zu erklären.

Doppelspielberechtigung

Volljährige Spielerinnen und Spieler:
Noch für die A-Jugend spielberechtigte volljährige Spielerinnen und Spieler dürfen auch in aktiven Mannschaften mitwirken. Sie bedürfen hierfür keiner Genehmigung. Der HVW bittet jedoch um Ausstellung eines neuen Spielausweises. Ich benötige zunächst den Vornamen, den Namen und das Geburtsdatum der Spielerin bzw. des Spielers. Mit diesen Daten kann ich den Vorgang beim HVW im System beim HVW anlegen und einen Passantrag ausdrucken. Der Antrag ist von der Spielerin bzw. dem Spieler zu unterschreiben und mir mit einem aktuellen Lichtbild (am besten elektronisch, ich kann es aber auch einscannen) zu geben.

Sobald ich den ausgefüllten Antrag, das Lichtbild und den alten Pass habe, kann ich den Vorgang im System abschließen und für die Spielerin bzw. den Spieler eine „vorläufige Spielberechtigung“ ausdrucken. Diese gilt zwei Wochen. In dieser Zeit wird der Vorgang beim HVW abschließend bearbeitet und der endgültige Spielausweis an unsere Passstelle gesandt.

Minderjährige Spielerinnen und Spieler:
In diesen Fällen muss ein Doppelspielrecht beim HVW beantragt werden. Ich benötige zunächst den Vornamen, den Namen und das Geburtsdatum der Spielerin bzw. des Spielers. Mit diesen Daten kann ich den Vorgang beim HVW im System beim HVW anlegen und einen Antrag ausdrucken. Der Antrag ist von allen darauf Vorgesehenen (Spieler/in, Erziehungsberechtigte/r, Arzt) zu unterschreiben. Wenn alle Unterschriften vorliegen benötige ich noch ein aktuelles Lichtbild (als JPG oder PDF).

Sobald ich den ausgefüllten Antrag, das Lichtbild und den alten Pass habe kann ich den Vorgang im System abschließen und für die Spielerin bzw. den Spieler eine „vorläufige Spielberechtigung“ ausdrucken. Diese gilt zwei Wochen. In dieser Zeit wird der Vorgang beim HVW abschließend bearbeitet und der endgültige Spielausweis an unsere Passstelle gesandt.


passantrag@sv-remshalden-handball.de

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